Subject: Deutsches Reich, Teil 1
Bürgerreichsbewegung Deutsches Reich
Durch Überwindung der Fremdherrschaft zur Wiedererringung der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung eines deutschen Deutschland des Deutschen Volkes
Veröffentlicht von Gerhard Ittner (gekürzt)
Vorwort
Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
an Deines Volkes Aufersteh´n.
Laß Dir den Glauben niemals rauben,
trotz allem, allem, was gescheh´n.
Johann Gottlieb Fichte
Es geht um Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder, es geht um unser Vaterland: Deutschland! Wenn Sie zu denen gehören, die trotz Gehirnwäsche und Medienmanipulation noch wach sind hier im Lande, dann haben Sie bereits erkannt, daß es bergab geht mit der BRD, daß diese unrettbar dem Untergang geweiht ist. Doch gerade das schafft die Möglichkeit, dieses Regime endlich abzuwickeln, das nicht der Staat des Deutschen Volkes ist, sondern das Deutschland auf allen Gebieten mit Nachdruck ruiniert.
Sicher spüren Sie auch, daß diese BRD immer antideutscher wird, daß ihr das Deutsche Volk immer gleichgültiger wird und dafür die Bevorzugung von Volksfremden immer wichtiger. Die von der Fremdherrschaft ganz gezielt betriebene Einflutung möglichst kulturfremder Ausländer nimmt trotz der inzwischen erreichten, mit immensen Kosten für das Deutsche Volk verbundenen Unerträglichkeiten sozialer Verwerfungen, Ghettobildungen und einer unbeschreiblich gewalttätigen Ausländerkriminalität stets noch mehr zu.
Das ist so gewollt und geplant: Durch die immer mehr gesteigerte Masseneinflutung von Ausländern soll der Überfremdungsholocaust an unserem Volk seiner Endlösung zugeführt werden. Das geht einher mit einer immer skrupelloseren Entrechtung von Deutschen gegenüber Volksfremden – und vor allem mit dem „politisch korrekten" aber auch strafrechtlichem Verbot für Deutsche, ihre Meinung dazu und die mit der Überfremdung verbundenen Mißstände offen zur Sprache zu bringen!
Im September 2008 hat man in Köln gesehen, daß „demokratische" Bürgermeister, BRD-Politiker und die gleichgeschalteten Medien es mit unüberbietbarem Hohn als „Sieg für die Demokratie" feiern, wenn zuvor von ihnen mit antideutschen Haßreden aufgepeitschte Linkskriminelle und Ausländer – wohlwollend unterstützt von der Polizei – deutschen Bürgern mit brutaler Gewalt das demokratische Recht nehmen, friedlich für ihre Anliegen zu demonstrieren. Jetzt wissen die Deutschen wenigstens klar, was sie von der BRD und deren „Demokratie" zu halten und zu erwarten haben – nämlich nichts!
Zerfall und Niedergang auf allen Ebenen. Auch das Regime ahnt zumindest seinen bevorstehenden Untergang. Doch da es sich bei der BRD um eine Fremdherrschaft handelt – um eine von den Feinden Deutschlands zur Niederhaltung und stetigen Vernichtung Deutschlands eingesetzte Fremdherrschaft –, will und kann sie den von ihr zu verantwortenden politkriminellen Weg nicht verlassen.
Die Fremdherrschaft wird ihrem Auftrag gemäß alles versuchen, um Deutschland noch soweit zu ruinieren, daß es mit ihr in den Abgrund stürzt und das Deutsche Volk als solches bis zur Unkenntlichkeit zerstört wird.
Die „Herrschenden" der BRD, ganz gleich welcher Partei, sind lediglich Marionetten der Feinde Deutschlands. Deren Unfähigkeit tritt immer deutlicher zutage, wie auch ihre gezielt gegen deutsche Interessen und das Deutsche Volk gerichtete Vernichtungspolitik immer offensichtlicher wird.
Nur wenn Sie die Augen nicht vor diesen Tatsachen verschließen und sich zum Allgemeinen Volksaufstand erheben, werden Sie und wird das Deutsche Volk die größte Bedrohung, seit es in die Geschichte trat, bezwingen und überwinden.
Doch was tun für den Allgemeinen Volksaufstand?
Zunächst müssen Sie sich darüber klar werden: daß die BRD nicht der rechtmäßige Staat des Deutschen Volkes ist; daß unser rechtmäßiger Staat das Deutsche Reich ist, das völkerrechtlich fortbesteht, und daß Sie als deutscher Staatsangehöriger nicht eine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland" haben, sondern die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches.
Weiter unten wird das alles ausführlich erklärt. Dort finden Sie die Wiedergabe eines Schreibens auf dieser Rechtsgrundlage gegen die Forderung einer „Behörde der BRD". Die Einlassung war erfolgreich. Mit der Verwendung dieser Argumentation, die wir vor einiger Zeit schon einmal verbreitet hatten, haben seither vermehrt auch andere Deutsche solche Erwiderungen gegen Forderungen von Behörden etc. angewendet – gleichfalls mit Erfolg.
Diese Schrift ist gedacht als Anregung zur Nachahmung für alle trotz allem deutschgebliebenen Deutschen, die nicht mit der BRD elendiglich untergehen wollen, sondern die unter Berufung auf den völkerrechtlichen Fortbestand des Deutschen Reiches ihre Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches aktiv bekunden, sowie in zivilem Ungehorsam (nach dem Vorbild Mahatma Gandhis) Sand ins Getriebe der abzuwickelnden BRD streuen wollen.
Hier denken wir zum Beispiel an Verweigerung in Bezug auf Bußgelder, Kommunalabgaben, Steuern, Verordnungen usw. Möglich ist auch eine Verweigerung gegen eine offensichtlich geplante Impfpflicht (Vogelgrippe-Lüge), gegen Zwangsmedikation, gegen den Zwang deutscher Landwirte unter unser Bauerntum zerstörende EU-Verordnungen, gegen die Teilnahme an einer etwaigen Volkszählung, gegen Zwangseinschulung deutscher Kinder in BRD-Schulen mit einem Anteil von 80 Prozent und mehr oft überaus gewalttätiger Ausländer bei Verbot privaten Unterrichts usf. Auch das zur Diskriminierung des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen zugunsten von volksfremden Ausländern ersonnene „Antidiskriminierungsgesetz" gehört dazu. Ein bekennender Staatsbürger des Deutschen Reiches etwa, der auf Gebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches eine Wohnung vermieten will, kann als solcher von diesem BRD-Gesetz nicht in seiner Selbstbestimmung gebunden werden.
Mit der Berufung auf Ihre Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches, und damit die Nichtzuständigkeit der rechtlich erloschenen BRD, können Sie die Bußgeldbescheide derer „Behörden" als Makulatur betrachten. (…)
Gewerbetreibende, die durch den „Abmahnterror" in den Ruin getrieben werden oder sich sonstwie der Gängelei und Steuerabzocke entziehen wollen, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich unter Berufung auf das Deutsche Reich und ihre Staatsangehörigkeit desselben aktiv von der BRD loszusagen und ihr die völkerrechtliche Legitimation ihnen gegenüber abzusprechen. Sie könnten sich als Reichsbürger etwa in eigenen Handels- und Handwerkskammern organisieren.
Die Möglichkeiten sind mannigfaltig – überall, wo die BRD Sie gängeln, reglementieren und abzocken will, setzen Sie sich zur Wehr: Sie sind ja kein Staatsangehöriger der BRD, sondern Sie sind Staatsangehöriger des Deutschen Reiches! Und dieses Deutsche Reich besteht rechtsfähig und völkerrechtlich fort!
Auch als Begründung für Ihre Zahlungseinstellung gegenüber der GEZ ist die Reichrechtsargumentation hilfreich. Wieso sollte ein Staatsbürger des Deutschen Reiches auf Staatsgebiet dieses Deutschen Reiches BRD-GEZ-Gebühren zahlen, um von völlig einseitig gleichgeschalteten und noch dazu antideutschen Sendeanstalten nach Strich und Faden manipuliert und belogen zu werden?
Bedenken, die BRD könnte daraufhin Zahlungen an Sie einstellen, brauchen Sie keine zu haben. Denn alles Geld, das die BRD verwaltet, wurde vom Deutschen Volk erwirtschaftet – dem Staatsvolk des fortbestehenden Deutschen Reiches – oder es geht sonstwie auf Besitz des Deutschen Reiches zurück, ist also Geld des Deutschen Reiches. Es ist deshalb auch in keiner Weise ehrenrührig, Hartz IV oder sonstige Sozialleistungen zu beziehen oder der Fremdherrschaft keine Steuern zu zahlen (die sie von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches zu erheben ohnehin nicht berechtigt ist). Im Gegenteil gehört es zur Strategie des zivilen Ungehorsams, die abzuwickelnde Fremdherrschaft mit gewaltlosen Mitteln überall dort zu schwächen, wo immer das nur möglich ist – um ihren Zusammenbruch und damit die Wiederherstellung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit Deutschlands herbeizuführen.(Ausländer schämen sich auch nicht, solche Gelder abzugreifen, und zwar übersatt. Wieso sollte das dann ein Deutscher tun, dessen Vorfahren dieses Land aufgebaut und seit Generationen in die Kassen einbezahlt haben?)
In jedem Fall sorgt eine Verweigerung von Zahlungen an die BRD und ihre Institutionen unter Berufung auf das Deutsche Reich und dessen Staatsangehörigkeit erst einmal für ein laufendes Verfahren, in welchem Zahlungen selbstverständlich vorerst einzustellen sind. Oder man denke an die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, die sich auf dieser Basis gerade für die in einer regelrechten Verordnungsdiktatur gefesselten Landwirte ergeben. Von der EU entmündigte und zugunsten ihrer ausländischen Konkurrenz gebeutelte deutsche Bauern könnten sich als bekennende Staatsbürger des fortbestehenden Deutschen Reiches zum Beispiel in einer Reichsbauernschaft zusammenschließen und der EU-Diktatur damit Ade sagen. Ihr Staat, das Deutsche Reich, ist ja niemals der EU beigetreten. Und was die Fremdherrschaft BRD macht, danach brauchen sich Staatsangehörige des Deutschen Reiches nicht richten.
Gerade die Bauern, der Nährstand des Reiches, haben eine Macht in Händen, welche die BRD wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen kann, wenn sie sich nur auf das Deutsche Reich besinnen. Womit auch die EU-Diktatur im Nu für sie erledigt wäre – und in der Folge insgesamt zusammenbräche, wenn deutsches Geld wieder deutschen Aufgaben zufließt und nicht dem Moloch jener EUdSSR in den Rachen geworfen wird, welche dieses deutsche Geld noch dazu verwendet, um Deutschland und Europa im Würgegriff bürokratischer Arroganz unter Entrechtung der Bürger in Richtung totaler Überwachungsstaat und „multikulturelle" Völkervernichtung zu ruinieren.
Die anderen von ihren globalistischen Marionettenregierungen unter die immer totalitärer auftretende EU-Diktatur gezwungenen Völker werden uns für diesen Freiheitskampf in Dankbarkeit verbunden sein – um dann zusammen mit dem Deutschen Reich die Friedensordnung eines freien Europas der selbstbestimmten Vaterländer aufzubauen, ein jedes davon souveräner Herr im eigenen Haus.
Mit unserer Auslieferung durch die dazu völkerrechtlich überhaupt nicht legitimierte BRD an die EU wurden die letzten Reste nationaler Selbstbestimmung aufgegeben und wurden gerade auch die für eine nationale Selbständigkeit überlebensnotwendigen, in Generationen gewachsenen Strukturen und die Freiheit des deutschen Bauernstandes vorsätzlich vernichtet. Der deutsche Arbeiter ist nach 60 Jahren BRD degradiert auf die Stellung eines modernen Lohnsklaven, frei verfügbar den skrupellosen Kapitalinteressen der Globalisierung. Der Sklavenmarkt früherer Zeiten wurde ersetzt durch Zeitarbeitsfirmen. Die Funktion ist die gleiche – nur perfektionierter und mit dem Unterschied, daß der Sklavenhalter von einst trotz allem ein gewisses Interesse am Wohlergehen seiner Sklaven hatte, waren sie doch sein Kapital. Heute, im Zeitalter der Leiharbeiter, fällt selbst eine solche Rücksichtnahme weg.
Das Drohszenario einer wie dazu geschaffenen millionenfachen Massenarbeitslosigkeit bei gleichzeitig meist aus dem nichteuropäischen Ausland massenhaft importierten Arbeitsmarktkonkurrenten (die – zwei Fliegen mit einer Klappe – zudem die für die Umvolkung notwendigen Zivilokkupanten stellen) macht diejenigen gefügig, welche zwar längst keinen Arbeitsplatz mehr, sondern jetzt einen „Job" haben, der immer öfter ein „1-Euro-Job" ist. Was an kritischen Stimmen übrigbleibt, wird durch Meinungsverfolgung, Maulkorbparagraphen oder hexenjägerische Existenzvernichtung mundtot gemacht. In der BRD gibt es heute bereits mehr politisch Verfolgte und Gefangene – wegen Meinungsdelikten! – als damals in der DDR! Das wird von den Medien verschwiegen. Genau wie damals in der DDR. Man sperrt Menschen wegen deren mißliebiger Meinung ein – und lügt umso lauter von „Demokratie".
Indem wir uns zu unserem rechtmäßigen Staat, dem Deutschen Reich bekennen, indem wir der uns skrupellos an die EU-Diktatur ausliefernden Fremdherrschaft BRD jede Loyalität und Gefolgschaft verweigern und jedes Recht als „unser Staat" absprechen, indem wir also für die Wiederherstellung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit eines selbstbestimmten Deutschlands uns einsetzen, kämpfen wir damit auch für die Freiheit aller anderen von Globalisierung und EU in die nationale Entrechtung und in zunehmend totalitär-diktatorische Zustände des Raubtierkapitalismus´ geknechteten Völker Europas.
Wenn das Deutsche Reich derzeit auch (noch) als Gesamtstaat handlungsunfähig ist, so kann doch jeder seiner bekennenden Staatsbürger eigenverantwortlich für das rechtsfähig fortbestehende Reich handeln, indem er sich zu diesem bekennt und sich auf dieses beruft!
Bei der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches geht es nicht um ein Zweites, Drittes oder Viertes Deutsches Reich – es geht um das Deutsche Reich.
Das Deutsche Reich, das selbst laut Feststellung des sogenannten Bundesverfassungsgerichts mit der Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 und auch danach nicht untergegangen ist, sondern rechtsfähig fortbesteht, kann damit logischerweise nur das fortbestehende Deutsche Reich vom Mai 1945 sein. Die fortgeltende Verfassung dieses fortbestehenden Deutschen Reiches ist die vom 11. August 1919; mit allen Änderungen und Ergänzungen durch die rechtmäßigen Reichsregierungen zum 23. Mai 1945 (dem Tag der absolut völkerrechtswidrigen Verhaftung der Reichsregierung Dönitz). Weimarer Republik und Drittes Reich sind politische Bezeichnungen. Das im Mai 1945 nicht untergegangene sondern fortbestehende Deutsche Reich ist die Kontinuität des am 18. Januar 1871 von Bismarck neu gegründeten Deutschen Reiches.
Nutzen Sie den untenstehenden Schriftsatz im Sinne der Wiedererringung der Freiheit unseres deutschen Vaterlandes – Ihrer Freiheit – nicht nur fleißig für eigene Schreiben an Behörden, sondern verbreiten sie ihn auch vielfältig an Freunde, Bekannte und Nachbarn zur allgemeinen Volksaufklärung.
Sie sehen: Wir haben eine Chance – nutzen wir sie! Wir brauchen nicht mal einen Parteiapparat dazu. Jeder, wirklich jeder kann jetzt selber wirksam werden – für Deutschland!
Denn – WIR SIND DAS VOLK!
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Wachen Sie auf, bevor es zu spät ist! Bevor die Gangster des Verbrecherregimes mit Ihrem Geld über alle Berge sind und Sie nicht nur Ihre Rente in den Wind schreiben können. Die BRD bricht JETZT zusammen! – helfen Sie mit, Deutschland so schnell wie möglich von der 60jährigen Pest zu befreien und die Verantwortlichen dafür im Namen des Deutschen Volkes vor ein Reichsgericht zu bringen!
In gewisser Hinsicht ist es in der BRD heute wie kurz vor dem Fall der Mauer 1989 in der DDR. Nur daß es diesmal ein viel durchgreifenderer Umbruch sein wird, es ein gründlicheres Ausmisten des Saustalls geben muß und eine rigoros konsequente Vorgehensweise gegenüber ALLEN Verantwortlichen für das Zugrunderichten Deutschlands und seine mit einer ungehemmten Ausländerkriminalität einhergehenden Überfremdung; eine Umvolkung, die den Tatbestand des Völkermords erfüllt.
Nach dem Zusammenbruch der BRD wird es deshalb eine umfassende Aufarbeitung deren Unrechts geben und deren Verbrechen gegen das Deutsche Volk, mit den entsprechenden Prozessen gegen die Täter, die Erfüllungsgehilfen und Handlanger.
Nächstes Jahr, 2009, ist nicht nur zwanzigster Jahrestag des Mauerfalls, sondern auch zweitausendster Jahrestag der Hermannschlacht vom Teutoburger Wald – das soll dann doch in einem freien, in einem wieder deutschen Deutschland gefeiert werden. Wir wollen dem Cherusker und unseren Ahnen zu diesem ehrfurchtgebietenden und stolzen 2000jährigem Jubiläum keine Schande sein (und wir wollen nicht nochmal tausend Jahre bis zu einem derart runden Jahrestag für unsere Befreiung warten).
Also auf zur Hermannschlacht gegen die Fremdherrschaft! – mit friedlichen aber unbezwingbaren Mitteln: mit deutschem Mut und Freiheitsdrang – mit der stärksten Waffe, die es gegen Betrug und Lüge gibt: mit der Bekundung der Wahrheit!
Und die Wahrheit lautet: Das Deutsche Reich besteht fort – und Sie als dessen Staatsbürger bekennen sich zu ihm!
Vergessen Sie den Staats-Kadaver BRD – denn der hat Sie schon lang vergessen.
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Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag. Einen solchen könnte auch nur das Deutsche Reich schließen, niemals das Besatzerkonstrukt BRD, eine Gründung und bis heute Vasall der „Siegerstaaten" – deren bis heute auf deutschem Boden stationierte Besatzungstruppen das Deutsche Volk noch dazu auch finanziell auszuhalten hat. Diese Tatsachen sind evident!
Nicht nur, daß selbst das sogenannte Bundesverfassungsgericht klar feststellt, die BRD sei nicht Rechtsnachfolger des – fortbestehenden – Deutschen Reiches: als Gründung und bis heute unter deren Vorbehalt stehender Vasall der Siegerstaaten ist die BRD nicht nur nicht souverän, vielmehr ist sie Teil der feindlichen Allianz gegen das Deutsche Reich, also gegen den Deutschen Staat und das Deutsche Volk.
Ein vom Besatzerkonstrukt BRD abgeschlossener Friedensvertrag mit den Besatzungsmächten wäre ein rechtsunwirksamer und damit nichtiger In-sich-Vertrag, wie es zum Beispiel der damit ebenfalls nichtige 2+4 Vertrag ist. Dieser, wie ebenso die „Abtretung" der Ostgebiete des fortbestehenden Deutschen Reiches durch die fremdherrschaftliche und dazu unbefugte Staatssimulation BRD, sind insbesondere auch durch die einschlägigen Wiener Vereinbarungen zum Internationalen Vertragsrecht als null und nichtig erwiesen, da es grundsätzlich keinen rechtsgültigen Vertrag zulasten eines Dritten geben kann. Wie gesagt: Die BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und kann, wie unwiderlegbar aufgezeigt, niemals mit ihm identisch sein.
Die Tatsache, daß es sich bei den in Deutschland stationierten fremden Truppen um Besatzungstruppen handelt, ist erwiesen durch die gegen Deutschland aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln und den fehlenden Friedensvertrag. Insbesondere ergibt sie sich daraus, daß die BRD mit dem ihr von diesen via Fremdherrschaft gegebenem Grundgesetz durch dessen Artikel 139 fortwährend unter Vorbehalt der Besatzungsmächte steht.
Artikel 139 GG ist der die permanente Fremdherrschaft institutionalisierende Besatzungsartikel schlechthin; durch dessen Aufrechterhaltung auch nach 1990 eine Souveränität der BRD und damit eine wirkliche selbstbestimmte Freiheit des Deutschen Volkes unmöglich gegeben sein kann!
Vor allem wirft das Feindstaatenverhältnis der somit erwiesenen Fremdherrschaft BRD gegenüber dem fortbestehenden Deutschen Reich mehr als nur Fragen auf hinsichtlich vor allem auch des Auslandseinsatzes der Bundeswehr. Noch dazu die BRD über keine eigene Staatsangehörigkeit verfügt – die Bundeswehrsoldaten als deutsche Staatsangehörige also staats- und völkerrechtlich Staatsangehörige des Deutschen Reiches sind.
Diese Deutschen kämpfen bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr und überhaupt im Verbund der Nato und den UN somit an der Seite und für die per Feindstaatenklauseln erklärten Feinde Deutschlands, mit denen sich Deutschland und damit die deutschen Soldaten also de jure nach wie vor im Kriegszustand befinden!
Ein völkerrechtswidrigeres und perverseres Szenario ist kaum vorstellbar.
Mit der Kapitulation der Wehrmacht – nicht des Deutschen Reiches, das nicht kapituliert hat und das fortbesteht – bedeutet der fehlende Friedensvertrag, daß sich Deutschland bis heute gegenüber seinen Feinden lediglich im Zustand des Waffenstillstands befindet! Ein Waffenstillstand ist nichtsdestotrotz ein Zustand des Krieges. Der 2+4 Vertrag kann einen Friedensvertrag schon deshalb nicht ersetzen, da er als unzulässiger In-sich-Vertrag der Besatzungsmächte mit ihren Besatzungsgebilden keine Rechtswirkung hat, eine Wiedervereinigung Deutschlands wie aufgezeigt nie rechtswirksam stattgefunden hat und die BRD grundsätzlich nicht im Namen des fortbestehenden Deutschen Reiches handeln kann.
Die Bundeswehrsoldaten sind aufgerufen, unter Bezugnahme auf ihre Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches sowie auf das Völkerrecht Auslandseinsätze an der Seite von gegenüber Deutschland die Feindstaatenklauseln aufrechterhaltenden Feindmächten (Nato, UN) zu verweigern! Andernfalls machten sie sich hinsichtlich der Rechtslage um das fortbestehende Deutsche Reich und die illegitime BRD bereits aus rein formalrechtlichen Gründen des Kriegsverbrechertums schuldig. Wie könnten sie als Deutsche auch militärische Verbündete derer sein, mit denen sich Deutschland aufgrund eines fehlenden Friedensvertrages und der aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln noch immer im Kriegszustand befindet?
Daß später bei den Prozessen zur Aburteilung von BRD-Unrecht und BRD-Verbrechen eine Entschuldigung, man habe nur Befehle ausgeführt, nicht nur sinnlos sein wird, sondern sich durchaus strafverschärfend auswirken kann, das wurde uns Deutschen mit den Nürnberger Prozessen als beispielgebend vorgemacht. Wir werden uns zu gegebenen Zeit daran erinnern.
Und werden nicht noch heute über 90jährige Greise als ehemalige Wehrmachtssoldaten mit Internationalen Haftbefehlen über den ganzen Globus gejagt, weil man ihnen vorwirft, vor über 60 Jahren – in einer völkerrechtlich legitimierten Armee – Befehle ausgeführt zu haben! Das sollten sich vor allem die als Verbündete der Feinde Deutschlands in Ländern, die uns nichts getan haben, Hochzeitsgesellschaften und andere Zivilisten abknallenden Bundeswehrsoldaten ganz genau vor Augen halten. Im Hinblick darauf, daß das sie heute noch deckende Regime zusammen mit den USA mit tödlicher Sicherheit bald schon untergegangen sein wird, und sie sich dann als ehemalige Söldner einer feindstaatlichen Fremdherrschaft vor Gerichten des Deutschen Reiches zu verantworten haben werden. Wobei das Deutsche Volk dann nicht vergessen haben wird, wie jene Fremdherrschaft mit seinen tapfersten Söhnen, den Soldaten der deutschen Wehrmacht, einst umgegangen war!
Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, daß sich die BRD durch ihren Beitritt zu den Feindstaatenbündnissen mit den aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln bei gleichzeitig fehlendem Friedensvertrag de jure im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich, also mit Deutschland und dem Deutschen Volk befindet. De facto hat die BRD dem Deutschen Volk den Krieg erklärt; was sich auch im von ihr mit gezieltem Nachdruck geführten Überfremdungskrieg der Umvolkung gegen dieses zeigt – einem echten Völkermord.
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Daß das der BRD fremdbestimmt gegebene Besatzungsstatut Grundgesetz keine Verfassung ist, geht selbst aus dessen eigenem Artikel 146 gerade in seiner Neufassung hervor:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Es ist überaus bemerkenswert, daß hier nicht nur deutlich gesagt wird, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern daß darüberhinaus mit dieser Formulierung von einem Organ der Fremdherrschaft selber zum Ausdruck gebracht wird, die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands stünde erst noch als künftiges Ereignis bevor. Das ergibt sich ganz klar daraus, daß es nicht etwa heißt, „dieses Grundgesetz" habe (dann) zu gelten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland oder gar für die gesamte „Bevölkerung" der BRD – sondern ganz ausdrücklich „für das gesamte deutsche Volk".
Das ist ein sehr entscheidender Unterschied!
Wo und an welcher Stelle allein im der BRD gegebenen Besatzungsstatut Grundgesetz ist nun aber räumlich definiert – denn irgendwo dort muß es ja definiert sein! –, welches territoriale Staatsgebiet des Deutschen Volkes es ist, auf das sich dies, auf das sich sein Wiedervereinigungsgebot „für das gesamte deutsche Volk" als Staatsvolk bezieht? (Nicht umsonst gibt es die Unterscheidung in Volksdeutsche und Staatsdeutsche [Reichsdeutsche]. Zu den Erstgenannten gehören auch Auslandsdeutsche, nur die Letztgenannten aber können das deutsche Staatsvolk bilden. Und es ist kaum anzunehmen, daß die Geltung des Grundgesetzes „für das gesamte deutsche Volk", etwa auch argentinische Auslandsdeutsche in Argentinien meint. So allerdings erfordert der Geltungsanspruch „für das gesamte deutsche Volk" zu seiner Rechtsanwendung unbedingt eine territoriale Definition dieses Geltungsbereiches „für das gesamte deutsche Volk", also Gesamtdeutschlands.)
Die einzige Stelle im GG, welche die zur Rechtsanwendung absolut unabdingbare Definition des in Artikel 146 genannten „für das gesamte deutsche Volk" leisten kann, ist der Artikel 116. Nur dort allein im gesamten Grundgesetz ist territorial benannt, welches Wiedervereinigungsgebiet „für das gesamte deutsche Volk" deutscher Staatsangehörigkeit es sein kann, das gemeint ist.
Und da das Wiedervereinigungsgebot ganz unstrittig konstituierender Auftrag des Grundgesetzes ist, muß dieser einzige Artikel, der die Staatsangehörigkeit territorial definiert, der also das deutsche Staatsvolk territorial definiert, als der das territoriale Staatsgebiet der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands festlegende Artikel betrachtet werden!
Da das Wiedervereinigungsgebot dem Grundgesetz immanent ist, muß zu deren Durchführung auch irgendwo in diesem Grundgesetz ein genaues Territorium bezeichnet sein, auf welches sich das Wiedervereinigungsgebot bezieht!
Das ist der Artikel 116. Es gibt im Grundgesetz keinen anderen Artikel als den Artikel 116, nach dem die erforderliche territoriale Definition einer Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands „für das gesamte deutsche Volk" möglich wäre.
Die Definition des deutschen Staatsvolkes und Gesamtdeutschlands nach Artikel 116 ist umso entscheidender, denn: einen eigentlichen Geltungsbereich besitzt das Grundgesetz wie dargelegt sowieso nicht mehr! – und zwar wurde der nicht etwa auf die „neuen Bundesländer" Mitteldeutschlands erweitert, sondern dieser wurde im Gegenteil noch vor dem Beitritt der folglich falsch so genannten „neuen Bundesländer" zu diesem Geltungsbereich gestrichen, so daß dieser Beitritt niemals rechtsgültig vollzogen wurde; und unter diesen Umständen in Ermangelung der Rechtsgrundlage auch gar nicht rechtsgültig vollzogen werden konnte.
Die Wiedervereinigung steht also noch aus!
Nach dem einzigen im gesamten Grundgesetz überhaupt ein territoriales Gebiet für die Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrages für Gesamtdeutschland nennenden Artikel, dem Artikel 116, kann es sich bei einer echten Wiedervereinigung dann auch ganz klar nur um eine Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands in den Grenzen zum 31. 12. 1937 handeln! Denn dieses Gebiet des „gesamten deutschen Volkes" als Staatsvolk nennt der Artikel 116 – und Artikel 146 wiederum spricht ganz ausdrücklich von einer Wiedervereinigung „für das gesamte deutsche Volk".
Weil die einen Völkermord darstellende völkerrechtswidrige Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches niemals Rechtswirksamkeit erlangen kann, sondern rein faktischen Charakter hat, sowie aus allen weiteren rechtlichen und tatsächlichen Gründen, kann gemäß der hier unstrittig allein maßgeblichen Ableitung aus dem Grundgesetz kein anderes Wiedervereinigungsgebiet gemeint sein, als das in Artikel 116 genannte. Denn hinsichtlich der Tatsache, daß auch Österreich zweifellos von deutscher Volkszugehörigkeit ist, könnte ansonsten der Eindruck entstehen, daß der Artikel 146 GG mit seiner ausdrücklichen und dann auch sybillinischen Formulierung „für das gesamte deutsche Volk" ganz offensichtlich eine Großdeutsche Lösung anstrebt.
(Der Betrug „Wiedervereinigung" ist auch daraus ersichtlich, daß der Geltungsbereich Artikel 23 des Grundgesetzes nicht nur gestrichen wurde – was zur unheilbaren Erlöschung des Grundgesetzes und damit der Rechtsgrundlage der BRD führte –, sondern daß dieser unter Beibehaltung der Artikelnummer durch eine andere Bestimmung ersetzt wurde, eine über Fragen der EU. Man bezeichnet dieses Verfahren des Ersetzens einer Bestimmung durch eine andere unter der gleichen Artikelbezeichnung rechtswissenschaftlich als Überblendung. Es ist in der Gesetzestechnik unzulässig, da die Geschichte jeder einzelnen Rechtsnorm eindeutig abbildbar sein muß.
Zur Vertuschung des Wiedervereinigungsbetruges, und um den ursprünglichen Einigungsgedanken Gesamtdeutschlands zu tilgen, wurde also entgegen der erforderlichen Rechtsgepflogenheit nicht die Artikelnummer im Gesetz belassen mit dem Hinweis „aufgehoben durch…". Es wurde vielmehr, gesetzestechnisch schon gar in einem Grundgesetz nicht hinnehmbar, eine gänzlich andere Bestimmung mit dieser Artikelnummer versehen, also überblendet.
Doch auch hier ist den Roßtäuschern ein amateurhafter Fehler unterlaufen: Obwohl die alte Fassung des Artikels 23 mit einer anderen Bestimmung überblendet worden war, hat man in Artikel 144 Abs. 2 einen wichtigen Verweis auf eben diesen überblendeten Artikel 23 aufrechterhalten. Dort, Artikel 144 Abs. 2, heißt es: „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden."
Der im von Art. 144 Abs. 2 nur gemeint sein könnende überblendete Artikel 23 nennt die „westdeutschen Bundesländer" und nennt als Beitrittsgebiet die „anderen Teile Deutschlands". Welche Teile darunter zu verstehen sind, ergibt sich wiederum nur aus dem weiter oben beschriebenen Artikel 116, der damit auch klar definiert, welches territoriale Gebiet im Sinne des Grundgesetzes mit einer Wiedervereinigung „für das gesamte deutsche Volk" (Artikel 146 Neufassung) als Geltungsbereich nur gemeint sein kann – es ist das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen zum 31. 12. 1937.
Der dilettantische Überblendungsbetrug hinsichtlich Artikel 23 GG ist durch die gleichzeitige unveränderte Beibehaltung des Artikels 144 Abs. 2 nicht nur als solcher belegt, sondern dieser weist über die Referenz des die genannten „anderen Teile Deutschlands" und damit das territoriale Wiedervereinigungsgebiet Gesamtdeutschlands per Staatsangehörigkeit „für das gesamte deutsche Volk" territorial definierenden Artikels 116 ganz eindeutig darauf hin, daß die völkerrechtswidrige Fremdherrschaft mit betrügerischen Mitteln versucht, das Deutsche Volk darüber zu täuschen, daß die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands noch immer aussteht.)